Aufsichtsbehörden
Strahlenschutz
Die Aufsichtsbehörde für den Strahlenschutz in der Nuklearmedizin ist die Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit,
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin.
- Zulassung von Radiopharmaka
Zuständig für die Marktzulassung von Radiopharmaka ist die Heilmittelbehörde Swissmedic.
- Nicht registrierte Radiopharmaka können mit einer Sonderbewilligung am Patienten angewendet werden. Dazu ist vom Nuklearmediziner das Swissmedic-Formular "Sonderbewilligung für einen Einsatz im Einzelfall" auszufüllen. Das Gesuch ist vorgängig an das BAG, Abt. Strahlenschutz, z. Hd. Fr. G. Perewusnik zu faxen (Fax 031 322 83 83).
- Die Vergütung der Radiopharmaka durch Versicherer ist durch die Spezialitätenliste geregelt.
Metrologie
Die Aufsichtsbehörde für Metrologie (auch Radioaktivitäts-Messung) ist das METAS. Es bestehen Vorschriften zur Eichung/Kalibration von Strahlenmessgeräten (Monitore, Aktivimeter).